AGB
Hausordnung der Bergwinkel Zauberwelt
Liebe Gäste,
mit dem Bezahlen des Eintrittsgeldes und dem Betreten der Bergwinkel Zauberwelt erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzungsordnung der Bergwinkel Zauberwelt im Innen- sowie im Außenbereich der Spielterrasse an. Der Betreiber der Bergwinkel Zauberwelt ist die Stadtentwicklungsgesellschaft Schlüchtern mbH, Breitenbacher Straße 7, 36381 Schlüchtern (kurz: SEG oder Betreiber genannt).
Preise und Öffnungszeiten
Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse, unseren Informationsblättern sowie unserer Homepage zu entnehmen.
Bei Gewitter, Sturm oder anderen Arten von höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs der Bergwinkel Zauberwelt liegen und einen gebuchten und geplanten Kindergeburtstag im Außenbereich verhindern, wird keine Ersatzleistung erbracht.
Video-Aufzeichnungen im Kassenbereich, Ebene +3 im KUBE
In der Bergwinkel Zauberwelt werden im Eintrittsbereich/im Kassen-Bereich von einer Überwachungskamera Videoaufnahmen angefertigt. Diese dient der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher und werden nach 2 Wochen wieder gelöscht. Weitere Kameras, die sich in der Bergwinkel Zauberwelt befinde, erstellen Live-Bilder und zeichnen nicht auf.
Eine Darstellung der Bilder erfolgt nicht auf unserer Homepage, Printmedien und Social - Media-Kanälen.
Mit dem Betreten der Bergwinkel Zauberwelt erfolgt die Einwilligung der anwesenden Person zu den besagten Videoaufnahmen bzw. Livebilder, und zwar ohne, dass es einer ausdrücklichen Erklärung der betreffenden Person bedarf. Sollte eine betreffende Person mit diesen Aufzeichnungen nicht einverstanden sein, bitten wir sie die Bergwinkel Zauberwelt nicht zu betreten.
Garderobe und Haftungsausschluss
Kinder und Erwachsene stellen ihre Kleidung und Schuhe in dafür vorgesehene Regalfächer der Garderobe (u.a. auch in die Aufbewahrungsfächer im Regal „Schuh-Wechsel-Station“ direkt neben dem Fahrstuhl). Der Inhalt der Garderobe, Schränke und der Aufbewahrungsfächer wird über Nacht vom Betreiber entfernt. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen, übernimmt die Bergwinkel Zauberwelt keine Haftung.
Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und können innerhalb von 6 Monaten abgeholt werden.
In der Bergwinkel Zauberwelt sowie im ganzen Gebäude des Kultur- und Begegnungszentrums (KUBE) ist das Rauchen sowie das Anzünden von Kerzen oder anderen brennbaren Stoffen (z.B. Wunderkerzen) strengstens verboten. Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.
Wichtige Hinweise
Das Mitbringen von Tieren ist – wie in allen öffentlichen Gebäuden - nicht gestattet.
Jegliche Behälter aus Glas, Porzellan oder Plastik sowie harte, lose und spitze Gegenstände sind ausdrücklich im ganzen Spielbereich innen und außen verboten.
Auch das Tragen von Körperschmuck, Ringen, Ketten, Tüchern, Uhren, Haarspangen während des Aufenthalts im kompletten Spiel- und Kletterbereich sind aus Verletzung - und Beschädigungsgründen grundsätzlich nicht empfehlenswert.
Volljährige Begleitpersonen haben ihre Kinder auf die Gefahren hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder sich anderen Kindern gegenüber sozial verhalten. Bei Missachtung behält sich der Betreiber der Bergwinkel Zauberwelt vor, diese Personen aus der Bergwinkel Zauberwelt zu verweisen. Das Eintrittsgeld wird nicht zurückerstattet.
Notausgänge müssen freigehalten werden. Diesbezügliche Hinweise sind vorhanden und zu beachten.
Verursacher von Schäden am Inventar der Bergwinkel Zauberwelt (vorsätzlich oder durch Unachtsamkeit) haften für diese.
Besucherzahl und Hausrecht
Um die Sicherheit der Besucher bestmöglich zu gewährleisten wurde eine maximale Besucherzahl von 199 Personen festgelegt. Damit diese nicht überschritten wird, kann der Betreiber oder das zuständige Personal den Zutritt weiterer Besucher einschränken. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen. Der allgemeine Betrieb oder Teile der Anlage können zeitweise eingeschränkt werden. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen.
Das Hausrecht wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bergwinkel Zauberwelt wahrgenommen. Den Weisungen des Teams ist unbedingt Folge zu leisten.
Das Team Bergwinkel Zauberwelt ist von jeglicher Aufsichtspflicht für den gesamten Zeitraum des Besuches entbunden.
Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder aus anderen Gründen kann der Aufenthalt in der Bergwinkel Zauberwelt untersagt werden.
Im gesamten Innenbereich der Bergwinkel Zauberwelt ist der Zutritt nur mit sauberen Wechselschuhen gestattet. Hallenturnschuhe mit fester Sohle oder Turnschlappen sind empfehlenswert, damit die Kinder besseren Halt beim Klettern auch in den Metall-Kletterröhren, in den Holztürmen außen und im Kletterwald haben.
Aus Sicherheitsgründen haben Kinder bis zum 7. Lebensjahr nur in Begleitung von Erwachsenen Zutritt. Kinder ab dem 7. Lebensjahr können auf eigene Verantwortung der Erziehungsberechtigten, auf deren eigenes Risiko und nur mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten in der Bergwinkel Zauberwelt spielen.
Eine Beaufsichtigung oder Betreuung der Kinder ist nicht Gegenstand der Benutzungsvereinbarung. Für die Betreuung der Kinder sind ausschließlich die Begleitpersonen bzw. die Erziehungsberechtigten verantwortlich.
Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen, Süßigkeiten, Kaugummis und Getränken ist im Spiel- und Kletterbereich und in den Gängen nicht gestattet. Gestattet ist der Verzehr ausschließlich an den vorgesehenen Tischen in Ebene +3 und der Sitzgelegenheiten auf der Empore.
Zur Sicherheit der eigenen und anderen Kinder darf kein eigenes Spielzeug mit in die Bergwinkel Zauberwelt gebracht werden.
Für Schäden und Unfälle, die beim Spielen in der Bergwinkel Zauberwelt entstehen, wird keine Haftung übernommen. Die Benutzung der vorhandenen Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
Geben Sie bitte vor Verlassen der Bergwinkel Zauberwelt Ausgeliehenes wieder an der Kasse zurück. Falls Sie eine Fahrstuhl-Nutzungs-Karte erhalten haben, ist auch diese vor Verlassen bitte wieder an der Kasse gegen das einbehaltene Pfand auszulösen. Bei Beschädigung, Verlust oder Nicht-Rückgabe ist Ersatz zu leisten. Bei Verlust des Mediums zur Eintritts-Preis-Berechnung (Chip-Armband) ist vor Ort eine Kostenpauschale von 50 Euro zu leisten.
Filmen oder fotografieren ist in unserer Bergwinkel Zauberwelt mit folgender Einschränkung erlaubt: Fremde Personen, Personal, technische Geräte oder Einrichtungsgegenstände der Bergwinkel Zauberwelt dürfen nur mit Zustimmung der Personen bzw. mit Zustimmung der Bergwinkel Zauberwelt aufgenommen werden.
Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Bergwinkel Zauberwelt. Fotos, die von der Bergwinkel Zauberwelt oder vom Personal gemacht werden, dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Fotografierten (bei Minderjährigen erfolgt dies durch einen Erziehungsberechtigten) im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.
Die Benutzung der Parkplätze, der Fahrradabstellplätze und der innenliegenden Kinderwagenabstellflächen erfolgt auf eigene Gefahr.
Kindern mit Krankheitsanzeichen sowie verletzten Kindern ist die Benutzung der Spielanlagen nicht gestattet.
Das Klettern an allen Außennetzen, Absturz-Sicherungs-Netzen, z.B. an den Netzen um den Kletterwald herum und an den Gebäude-Außen-Wänden auf der Spielterrasse ist verboten.
Im Interesse aller Gäste behält sich die Bergwinkel Zauberwelt vor, Personen, deren Zutritt in die Zauberwelt bedenklich erscheint (Krankheit, Alkohol, Drogen, Aggression) den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.
Bei plötzlich auftretender Erkrankung eines Kindes oder einem Unfall ist das Bergwinkel Zauberwelt Team berechtigt, erst den Notarzt zu rufen und dann die Aufsichtsperson zu informieren.
Grundsätzlich ist jeder Unfall oder jede Verletzung einer Person in der Bergwinkel Zauberwelt dem Betreiber bzw. dessen Personal sofort und taggleich zu melden und ein entsprechendes Protokoll zu erstellen. Nachträgliche Anmeldung von Unfällen oder Verletzungen wird ausgeschlossen und deren Ansprüche grundsätzlich abgelehnt.
Gruppen-Aufenthalte
Bei geschlossenen Gruppen (wie z.B. Kindergartengruppen, Schulklassen, Vereinen, Geburtstagsgesellschaften) ist die jeweilige Aufsichtsperson für die Beachtung und Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Nutzungsordnung verantwortlich.
Wird die Buchung eines Kindergeburtstages, eines Gruppenbesuches, eines Ferienprogramms oder eines Animationsprogramms später als 48h vor Veranstaltungsbeginn storniert, müssen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% des Bestellwertes berechnen. Die Rückerstattung der 50% erfolgt mit der entsprechenden Zahlungsmethode, die für die Bestellung verwendet wurde.